(Private & kommerzielle Nutzung)
1. Vertragsparteien
Diese Lizenzvereinbarung wird geschlossen zwischen:
Lizenzgeber: Fotograf / Urheber des Bildmaterials
und
Lizenznehmer: Die im Bestellformular angegebene natürliche oder juristische Person.
2. Urheberrecht
Alle Fotos unterliegen dem deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Das Urheberrecht verbleibt uneingeschränkt beim Lizenzgeber.
Durch diese Vereinbarung werden ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte eingeräumt. Jegliche Eigentumsrechte verbleiben beim Lizenzgeber.
3. Lizenzumfang
Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer – nach vollständiger Zahlung – ein einfaches oder exklusives Nutzungsrecht gemäß Bestellung ein.
Die Lizenz gilt ausschließlich für:
- die ausgewählten Fotos
- die im Bestellformular gewählte Lizenzart (privat/kommerziell, einfach/exklusiv)
- die vereinbarte Dauer und das definierte Nutzungsgebiet
Nicht ausdrücklich vereinbarte Nutzungen sind untersagt. Die Lizenz ist nicht übertragbar und erlaubt keine Unterlizenzierung ohne schriftliche Zustimmung.
4. Private Nutzung
Private Nutzung umfasst ausschließlich:
- private Webseiten
- private Social-Media-Profile
- nicht-kommerzielle Präsentationen
- private Drucke (z. B. Wandbilder)
Jede Nutzung mit direktem oder indirektem wirtschaftlichem Zweck ist verboten.
5. Kommerzielle Nutzung
Kommerzielle Nutzung umfasst ausdrücklich:
- Unternehmenswebseiten
- Social-Media-Kanäle mit geschäftlichem Bezug
- Werbung (online & print)
- Marketingmaterialien
- redaktionelle Veröffentlichungen
- Verkaufsplattformen
Die Nutzung ist nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang gestattet. Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.
6. Redaktionelle / Presse-Nutzung
Journalistische und redaktionelle Nutzung ist nur im Rahmen der vereinbarten Lizenz gestattet, einschließlich:
- Veröffentlichungen in Print- oder Online-Medien
- Archivierung für interne redaktionelle Zwecke
- Dokumentarische Berichterstattung
Untersagt ist:
- Weitergabe an Stock- oder Bildagenturen
- Nutzung für KI-Trainings- oder Datensatz-Zwecke
- Übertragung von Exklusivrechten ohne schriftliche Vereinbarung
7. KI-Verbot
Jegliche aktive Verwendung der Fotos für KI-Zwecke ist untersagt, einschließlich:
- Training, Fine-Tuning oder Ingestion in ML- oder KI-Systeme
- Erstellung, Erweiterung oder Bereitstellung von Datensätzen für ML/KI
- Erstellung von Embeddings, Features oder Modell-Inputs
- Generierung neuer Inhalte durch KI-Systeme
- Weitergabe an KI-/ML-Datenbanken oder Trainingsplattformen
Erlaubt ist ausschließlich passive KI-Verarbeitung, die der Lizenznehmer nicht aktiv beeinflussen kann, z. B. automatische Analyse durch Plattformen wie Instagram oder Suchmaschinen.
Jeder Verstoß gegen diese Bestimmungen gilt als erheblicher Vertragsbruch.
8. Bearbeitung der Fotos
Erlaubt sind:
- Farbkorrekturen
- Zuschnitt
- Größen-/Formatänderungen
Unzulässig sind:
- Composings oder Montagen ohne Zustimmung
- Erstellung neuer Werke für Stock oder kommerzielle Weitergabe
- KI-Verarbeitung oder Datensatzgenerierung
9. Unzulässige Nutzung
Untersagt sind insbesondere:
- Weiterverkauf oder Weitergabe an Dritte
- Unterlizenzierung ohne Zustimmung
- Nutzung in rechtswidrigen, diffamierenden, extremistischen oder pornografischen Kontexten
- Nutzung über Dauer oder Gebiet hinaus
- Weitergabe an Stock- oder Bildplattformen (Getty, Shutterstock, Adobe Stock, Unsplash etc.)
10. Namensnennung
Der Urheber ist bei jeder Veröffentlichung wie folgt zu nennen:
© [Name des Fotografen]
Bei Social Media kann die Nennung im Beschreibungstext erfolgen.
11. Haftung
Der Lizenznehmer ist allein für die rechtmäßige Nutzung verantwortlich.
Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die aus vertragswidriger Nutzung entstehen.
12. Widerruf & Rückerstattung
Für digitale Inhalte besteht nach § 356 Abs. 5 BGB kein Widerrufsrecht.
Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.
13. Vertragsdauer & Beendigung
Die Lizenz endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Dauer.
Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung erlischt die Lizenz sofort. Eine erneute Nutzung ist untersagt.
14. Vertragsstrafe & Auskunftspflicht
Verstößt der Lizenznehmer schuldhaft gegen diese Vereinbarung, insbesondere gegen die Abschnitte 6–9, wird eine Vertragsstrafe fällig.
- Mindestbetrag: 250 € pro Verstoß
- Der Lizenzgeber kann bei Bedarf eine höhere Vertragsstrafe nach billigem Ermessen festsetzen
- Zusätzlich besteht ein Auskunftsanspruch über Art, Umfang, Zeitpunkt und Dritte der Nutzung
Schadensersatzansprüche über die Vertragsstrafe hinaus bleiben unberührt.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen.