(Private & kommerzielle Nutzung)

1. Vertragsparteien

Diese Lizenzvereinbarung wird geschlossen zwischen:

Lizenzgeber: Fotograf / Urheber des Bildmaterials

und

Lizenznehmer: Die im Bestellformular angegebene natürliche oder juristische Person.


2. Urheberrecht

Alle Fotos unterliegen dem deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Das Urheberrecht verbleibt uneingeschränkt beim Lizenzgeber.
Durch diese Vereinbarung werden ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte eingeräumt. Jegliche Eigentumsrechte verbleiben beim Lizenzgeber.


3. Lizenzumfang

Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer – nach vollständiger Zahlung – ein einfaches oder exklusives Nutzungsrecht gemäß Bestellung ein.
Die Lizenz gilt ausschließlich für:

  • die ausgewählten Fotos
  • die im Bestellformular gewählte Lizenzart (privat/kommerziell, einfach/exklusiv)
  • die vereinbarte Dauer und das definierte Nutzungsgebiet

Nicht ausdrücklich vereinbarte Nutzungen sind untersagt. Die Lizenz ist nicht übertragbar und erlaubt keine Unterlizenzierung ohne schriftliche Zustimmung.


4. Private Nutzung

Private Nutzung umfasst ausschließlich:

  • private Webseiten
  • private Social-Media-Profile
  • nicht-kommerzielle Präsentationen
  • private Drucke (z. B. Wandbilder)

Jede Nutzung mit direktem oder indirektem wirtschaftlichem Zweck ist verboten.


5. Kommerzielle Nutzung

Kommerzielle Nutzung umfasst ausdrücklich:

  • Unternehmenswebseiten
  • Social-Media-Kanäle mit geschäftlichem Bezug
  • Werbung (online & print)
  • Marketingmaterialien
  • redaktionelle Veröffentlichungen
  • Verkaufsplattformen

Die Nutzung ist nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang gestattet. Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.


6. Redaktionelle / Presse-Nutzung

Journalistische und redaktionelle Nutzung ist nur im Rahmen der vereinbarten Lizenz gestattet, einschließlich:

  • Veröffentlichungen in Print- oder Online-Medien
  • Archivierung für interne redaktionelle Zwecke
  • Dokumentarische Berichterstattung

Untersagt ist:

  • Weitergabe an Stock- oder Bildagenturen
  • Nutzung für KI-Trainings- oder Datensatz-Zwecke
  • Übertragung von Exklusivrechten ohne schriftliche Vereinbarung

7. KI-Verbot

Jegliche aktive Verwendung der Fotos für KI-Zwecke ist untersagt, einschließlich:

  • Training, Fine-Tuning oder Ingestion in ML- oder KI-Systeme
  • Erstellung, Erweiterung oder Bereitstellung von Datensätzen für ML/KI
  • Erstellung von Embeddings, Features oder Modell-Inputs
  • Generierung neuer Inhalte durch KI-Systeme
  • Weitergabe an KI-/ML-Datenbanken oder Trainingsplattformen

Erlaubt ist ausschließlich passive KI-Verarbeitung, die der Lizenznehmer nicht aktiv beeinflussen kann, z. B. automatische Analyse durch Plattformen wie Instagram oder Suchmaschinen.

Jeder Verstoß gegen diese Bestimmungen gilt als erheblicher Vertragsbruch.


8. Bearbeitung der Fotos

Erlaubt sind:

  • Farbkorrekturen
  • Zuschnitt
  • Größen-/Formatänderungen

Unzulässig sind:

  • Composings oder Montagen ohne Zustimmung
  • Erstellung neuer Werke für Stock oder kommerzielle Weitergabe
  • KI-Verarbeitung oder Datensatzgenerierung

9. Unzulässige Nutzung

Untersagt sind insbesondere:

  • Weiterverkauf oder Weitergabe an Dritte
  • Unterlizenzierung ohne Zustimmung
  • Nutzung in rechtswidrigen, diffamierenden, extremistischen oder pornografischen Kontexten
  • Nutzung über Dauer oder Gebiet hinaus
  • Weitergabe an Stock- oder Bildplattformen (Getty, Shutterstock, Adobe Stock, Unsplash etc.)

10. Namensnennung

Der Urheber ist bei jeder Veröffentlichung wie folgt zu nennen:
© [Name des Fotografen]
Bei Social Media kann die Nennung im Beschreibungstext erfolgen.


11. Haftung

Der Lizenznehmer ist allein für die rechtmäßige Nutzung verantwortlich.
Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die aus vertragswidriger Nutzung entstehen.


12. Widerruf & Rückerstattung

Für digitale Inhalte besteht nach § 356 Abs. 5 BGB kein Widerrufsrecht.
Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.


13. Vertragsdauer & Beendigung

Die Lizenz endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Dauer.
Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung erlischt die Lizenz sofort. Eine erneute Nutzung ist untersagt.


14. Vertragsstrafe & Auskunftspflicht

Verstößt der Lizenznehmer schuldhaft gegen diese Vereinbarung, insbesondere gegen die Abschnitte 6–9, wird eine Vertragsstrafe fällig.

  • Mindestbetrag: 250 € pro Verstoß
  • Der Lizenzgeber kann bei Bedarf eine höhere Vertragsstrafe nach billigem Ermessen festsetzen
  • Zusätzlich besteht ein Auskunftsanspruch über Art, Umfang, Zeitpunkt und Dritte der Nutzung

Schadensersatzansprüche über die Vertragsstrafe hinaus bleiben unberührt.


15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen.